Rohrbrüche:
Melden Sie uns Rohrbrüche von dieser Web-Seite aus unter "Kontakt"
Geben Sie bitte Ihren Namen, Ihr Wohnhaus und Ihre Telefonnumme an.
Beschreiben Sie den Schaden und eventuelle Folgeschäden bei darunterliegenden Wohnungen.
Sollten Sie bereits ein Installationsunternehmen beauftragt haben, geben Sie uns bitte dieses mit Namen, Anschrift und Telefonnummer bekannt.
Selbstverständlich können Sie Rohrbrüche auch wie bisher, per Telefon oder Fax an unsere Kanzlei melden.
Rohrbrüche an Sonn- und Feiertagen:
Beauftragen Sie bitte selbst einen Installateur mit Notdienst!
Melden Sie uns bitte den Rohrbruch, damit eine Versicherungsmeldung veranlaßt werden kann.
Meldewesen:
Bei Wohnsitzänderungen sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen, an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden. Neuerungen aufgrund von Namens- bzw. Staatsbürgerschaftsänderungen sind innerhalb von drei Monaten bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Sie benötigen den neuen Meldezettel und einige Originalurkunden wie z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass oder Personalausweis.
Sollten Sie eine Wohnung gemietet haben, benötigen Sie noch die Unterschrift des Vermieters auf dem Meldezettel. Bei von uns verwalteten Gebäuden, können wir den Meldezettel in Vollmacht des Vermieters, unterfertigen.
Sie können einen Meldezettel von dieser Seite aus unter ²Links" und "Magistrat Graz" herunterladen.
Wohnbeihilfe:
Ansuchen um Gewährung einer Wohnbeihilfe können Sie sich selbst herunterladen. Gehen Sie auf dieser Seite unter "Links" und klicken Sie auf "Land Steiermark A 15 Wohnbauförderung".


